Institut für elementare Musikerziehung: Musik-Seminare für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren. Institut für elementare Musikerziehung: Musik-Seminare für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren.
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Die Musikgarten-Lizenz

Bereits die bestandene Lehrprobe im Rahmen des Seminars "Musikgarten Phase 1" berechtigt Sie, die Musikgarten-Lizenz zu beantragen. Das Antragsformular dazu erhalten Sie nach bestandener Lehrprobe auf dem Seminar.

Sobald beim Institut für elementare Musikerziehung der Antrag unterschrieben vorliegt, erhalten Sie per Email den Lizenz-Vertrag - diesen benötigt das Institut ebenfalls unterschrieben zurück. Im Anschluß daran stellt das Institut Ihre Lizenzurkunde aus und sendet Ihnen die entsprechenden Unterlagen zu.

 

Die Vorteile der Lizenz

Musikgarten ist eine geschützte Marke. Erst wenn Sie eine Musikgarten-Lizenz besitzen, dürfen Sie Ihre Eltern-Kind-Kurse offiziell "Musikgarten" nennen.

Gemeinsam mit Ihrer Lizenzurkunde erhalten Sie eine umfangreiche Service-Mappe mit zahlreichen Vorlagen (Logos, Briefe, Bilder) für Ihre Arbeit. Das Institut stellt Ihnen Werbematerial (Elternflyer und Werbeposter) kostenlos zur Verfügung. Auf der Rückseite des Elternflyers können Sie Ihre Unterrichtsadresse für Werbezwecke eintragen oder eindrucken lassen.

Des Weiteren erhalten Sie einen Rabatt auf ausgewählte Musikgarten-Materialien.

Als besonderen Service trägt Sie das Institut  in die Lehrer-Datenbank ein. Dort können interessierte Eltern nach Lehrkräften in ihrer Nähe suchen und sie direkt kontaktieren. Auf Ihrer persönlichen Web-Visitenkarte können Sie Ihre Unterrichtsadresse, Telefonnummer, Email- und Homepageadresse hinterlegen.

Kosten

Die Lizenzierung ist kostenlos - Sie verpflichten sich lediglich, mindestens alle zwei Jahre an einem Fortbildungsseminar des IfeM teilzunehmen, um Ihre Kenntnisse zu vertiefen und frische Impulse mit in Ihre Kurse zu nehmen.

Lizenz-Gültigkeit

Die Musikgarten-Lizenz ist zunächst auf zwei Jahre begrenzt und kann durch einen Seminarbesuch um zwei weitere Jahre beliebig oft verlängert werden. Zur Lizenzverlängerung ist jedes durch das IfeM durchgeführte Seminar gültig. Von dieser Regelung ist der Musikgarten-Arbeitskreis ausgenommen. Erst der Besuch von zwei Arbeitskreisen wirkt sich lizenzverlängernd aus.

In einer Vertragsperiode von zwei Jahren wirkt ausschließlich ein Seminar lizenzverlängernd. Weitere Seminarbesuche in dieser Vertragsspanne werden im Zusammenhang mit einer Lizenzverlängerung nicht berücksichtigt.

Bsp.:
Vertragsbeginn = Sommer 2010
Vertragsende = Sommer 2012
Seminarbesuche = Okt. 2010, März 2011, Juli 2012

Hieraus ergibt sich eine Vertragsverlängerung bis Sommer 2014 (nur das Seminar im Okt. 2010 wird zur Lizenzverlängerung berücksichtigt, danach wirkt sich erst ab Sommer 2012 ein Seminarbesuch wieder lizenzverlängernd aus).

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